Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Wussten Sie schon?
Ab dem 1. Juli 2024 entfällt aufgrund einer Änderung des Telekommunikationsgesetzes die Möglichkeit, Ihre TV-Kabelgebühren über die Betriebskosten durch Ihren Vermieter abzurechnen.

Was bedeutet das für Sie?
Zukünftig haben Sie als Mieter die Freiheit, selbst zu entscheiden, ob Sie einen Vertrag mit einem Kabelversorger schließen möchten.

Die Einert Gruppe bleibt weiterhin für Ihre Kunden der zuständiger Kabelnetzbetreiber. Ab Juli 2024 müssen Sie einen eigenen Kabelanschlussvertrag mit uns abschließen, um Ihren Kabelanschluss weiternutzen zu können. Allerdings betrifft diese Änderung nur einen Teil unserer Kunden. Wenn Sie bereits über einen Einzelvertrag mit uns verfügen, müssen Sie nichts weiter unternehmen – für Sie ändert sich ab Juli 2024 nichts.

Bitte prüfen Sie, ob Sie bereits einen solchen Vertrag haben. Sollten Sie unsicher sein, kontaktieren Sie gerne unseren Mitarbeiter Daniel Engler unter Tel.: 0351 50 19 35 43 oder per E-Mail beratung@einert-gruppe.de. Er berät Sie gerne zu den Details dieser Umstellung.

Kennen Sie schon unsere Kombitarife?
Holen Sie noch mehr aus Ihrem Kabelanschluss heraus! Bei unseren Kombitarifen für Internet/Telefon und Fernsehen sparen Sie sich die Gebühren für Ihren TV-Kabelanschluss, da diese bereits im Preis enthalten sind.

Einzelvertrag schnell und unkompliziert
Über unseren Onlineshop https://shop.einert-gruppe.de können Sie Ihren Einzelvertrag schnell und unkompliziert abschließen.


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