Allgemeine Geschäftsbedingungen – Autostrom

1. Vertragsgegenstand

1.1 Gegenstand des Vertrags zwischen der Autostrom Einert GmbH & Co. KG (ASE) und dem Kunden ist die Nutzung der von der ASE und den angehörenden Roamingpartnern betriebenen Elektroladestationen durch den Kunden zur Betankung seiner Elektrofahrzeuge mit Elektrizität. Ein Anspruch des Kunden auf Nutzung der Ladeinfrastruktur des Roamingpartners besteht für den Kunden nicht. Durch geänderte oder auslaufende Roamingabkommen kann eine Lademöglichkeit
wieder entfallen.


2. Zustandekommen des Vertrags

2.1 Zur Benutzung der Ladestation ist jeder berechtigt, der sich vorab bei der ASE oder einem Roamingpartner registriert hat und zur Benutzung freigeschalten wurde.

2.2 Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Aufrechterhaltung des Betriebs von Ladestationen, der ständigen Nutzbarkeit, der Verfügbarkeit der Ladestationen und der maximalen Ladeleistung.

2.3 Durch die Benutzung der Ladestation stimmt der Kunde diesen Bedingungen zu.


3. Zugangsmedien

3.1 Nach der Registrierung und Freischaltung wird dem Kunden ein Benutzerkonto für die Nutzung der Ladeapp (iOS und Android) und/oder eine Ladekarte als Zugangsmedium zur Verfügung gestellt.

3.2 Der Kunde erhält immer nur eine Ladekarte je Fahrzeug. Sollte der Kunde eine Ersatzkarte oder eine weitere Ladekarte benötigen, wird eine Gebühr gemäß dem jeweils gültigen Preisblatt fällig. Bei Verlust oder Beschädigung der Ladekarte ist der Kunde verpflichtet, dies unverzüglich der ASE zu melden.

3.3 Die ASE behält sich vor, Zugangsmedien zu ändern, abzuschaffen oder neue hinzuzufügen. Die betroffenen Nutzer werden rechtzeitig im Voraus informiert.

3.4 Kunden, die kein Benutzerkonto bei der ASE haben, erhalten die Möglichkeit über den Ad-Hoc-Zugang die Ladestation zu nutzen.


4. Ladekarte und Ladeapp

4.1 Die Registrierung des Kunden für die Nutzung der Ladestationen mit einer Ladekarte erfolgt über die Nutzungsvereinbarung oder die Ladeapp.

4.2 Der Kunde muss hierbei alle als Pflichtfelder gekennzeichneten Felder korrekt ausfüllen. Darüber hinaus ist er verpflichtet, der ASE zum Zweck der Abrechnung ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.

4.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Daten stets aktuell zu halten und etwaige Änderungen unverzüglich über die Ladeapp durchzuführen. Beim Vorliegen von veralteten oder nicht korrekten Daten kann die ASE den Zugang des Kunden zur Ladestation bis zur entsprechenden Korrektur untersagen


5. Ad-hoc Zugang

5.1 Kunden, die kein Benutzerkonto gemäß Punkt 3.1 besitzen, haben die Möglichkeit die Ladestation über einen Ad-hoc-Zugang zu nutzen. Hierfür scannt der Kunde den auf der Ladesäule befindlichen QR-Code mit einem Smartphone und registriert sich. Der Kunde ist verpflichtet, folgende Daten anzugeben: Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Kreditkarteninformationen.


6. Roaming

6.1 Mit dem Roaming erhalten Ladekartenkunden und Ladeapp-Nutzer die Möglichkeit, Ladestationen von Roamingpartnern zu nutzen. Die Nutzung erfolgt zu den Nutzungsbedingungen des jeweiligen Betreibers. Eine stets aktuelle Liste der jeweiligen Roamingpartner ist in der Ladeapp gelistet.

6.2 Für die geeignete und rechtzeitige Mitteilung der Nutzungsbedingungen ist, im Falle der Nutzung der Ladestationen anderer Partner, der jeweilige Betreiber verantwortlich.

6.3 Die Abrechnung der Tankvorgänge erfolgt über die ASE gemäß dem jeweils gültigen Preisblatt.


7. Abrechnung und Preise

7.1 Grundlage für die Abrechnung von Tankvorgängen sind die jeweils gültigen auf der Homepage der ASE (www.einert-gruppe.de) veröffentlichten Preise. Der jeweils gültige Preis für die Benutzung wird dem Kunden vor Beginn des Ladevorgangs mitgeteilt (mittels Ladeapp).

7.2 Die ASE behält sich das Recht vor, die Preise und das Tarifsystem anzupassen. Die Anpassung erfolgt zum Monatsbeginn.

7.3 Die Ladevorgänge von Ladekartenkunden und Ladeapp-Nutzern werden generell über das gemäß Punkt 4.2 vom Kunden bei der Registrierung ausgestellte SEPA- Lastschriftmandat jeweils zum Monatsende abgerechnet. Der Kunde bekommt je Abrechnung per E-Mail eine Rechnung mit einer Auflistung aller Ladevorgänge als pdf-Datei zugeschickt.

7.4 Die Abrechnung der Ladevorgänge über den Ad-hoc-Zugang erfolgt über die angegebene Kreditkarte. Hierfür wird bei der Authentifizierung an der Ladesäule für die Dauer des Ladevorgangs ein Betrag von 50,00 Euro auf der Kreditkarte des Kunden reserviert. Der Kunde bekommt nach Beendigung des Ladevorgangs per E- Mail eine Rechnung als pdf-Datei zugeschickt.


8. Nutzung der Ladestation

8.1 Kunden haben das Recht zur Benutzung der Ladestation. Dies umfasst das Parken des Fahrzeugs auf den jeweils gekennzeichneten Parkflächen und der gleichzeitigen Verbindung des Fahrzeugs mittels zugelassenem Ladekabel mit der Ladestation.

8.2 Die Benutzung der Stellfläche ohne die Verbindung des Fahrzeuges und der Ladestation mittels Ladekabel ist nicht gestattet. Dabei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die auch als solche von dem jeweils zuständigen Ordnungsamt geahndet wird. Die ASE ist berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Kunden entfernen zu lassen. Bei einem wiederholten Verstoß kann die ASE den Kunden von der weiteren Benutzung ihrer Ladestationen ausschließen.

8.3 Der Kunde hat bei der Benutzung einer Ladestation stets die erforderliche Sorgfalt walten zu lassen. Er hat sich vor Beginn der Nutzung über die richtige Bedienweise der Ladestation und des Ladepunktes zu informieren. Bei Zweifeln über die richtige Bedienung hat sich der Kunde zunächst hinreichend beim Betreiber der Ladestation zu informieren. Eine Bedingungsanleitung befindet sich auf der Homepage der ASE (www.einert-gruppe.de).

8.4 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das aufzuladende Elektrofahrzeug sowie das Ladekabel – sofern dieses nicht als Teil der Ladestation fest mit dieser verbunden ist – die für den Ladepunkt und den Ladevorgang erforderlichen technischen Voraussetzungen erfüllt.

8.5 Jede erkennbare Beschädigung der Ladestation insbesondere Schäden an dem Ladepunkt, sind dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen. Ladevorgänge dürfen im Falle erkennbarer Beschädigungen des Ladepunktes/Ladekabels nicht begonnen werden. Begonnene Ladevorgänge sind sofort zu beenden. Das gleiche gilt im Falle erkennbarer Fremdkörper am oder im Ladepunkt insbesondere an der Buchse/Steckdose oder am Stecker.


9. Kündigung

9.1 Der Vertrag kann vom Kunden oder der ASE mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Der Kunde hat die ausgegebene Ladekarte nach Vertragsende an die ASE zurückzugeben.

9.2 Der Kunde hat das Recht, bei einer Anpassung der Preise oder des Tarifsystems gemäß Punkt 7.2 den bestehenden Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung zu kündigen.

9.3 Bei einem Verstoß des Kunden gegen die Pkt 4.3 oder Pkt 8 kann die ASE dem Kunden fristlos kündigen. Darüber hinaus ist die ASE berechtigt, den Zugang des Kunden zu sperren, wenn dieser die Rechnungen nicht bezahlt.

9.4 Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund gemäß §314 BGB bleibt erhalten.

9.5 Die Kündigung bedarf der Schriftform.


10. Haftung

10.1 Der Kunde haftet für alle durch ihn entstandenen Schäden. Das gilt besonders bei einem Verstoß gem. 8.

10.2 Die ASE übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Benutzung entstehen.


11. Datenschutz

Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden beachtet. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden von der ASE für die Vertragsabwicklung sowie für Zwecke der Werbung per Post für eigene Produkte sowie der Markt- und Meinungsforschung erhoben, verarbeitet und genutzt. Der Nutzung zu Werbezwecken per Post für eigene Produkte sowie der Markt- und Meinungsforschung kann der Kunde jederzeit widersprechen.


12. Schlussbestimmungen

12.1 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches rechtliches Sondervermögen, gilt folgendes: Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen der Parteien aus und im Zusammenhang mit dem Ladevorgang mit Elektrizität ist der Sitz der ASE.

12.2 Die ASE ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Rechtsnachfolger oder einen Dritten zu übertragen. Die Übertragung wird erst wirksam, wenn der Kunde zustimmt. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von acht Wochen nach der schriftlichen Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten in Textform widerspricht. Auf diese Folgen wird der Kunde in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Eine Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn der Dritte ein verbundenes Unternehmen der ASE im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz ist. Ein durch Rechtsnachfolge herbeigeführter Wechsel in der Person des Kunden ist der ASE unverzüglich in Textform mitzuteilen. Eine Übertragung der Rechte und Pflichten des Kunden aus dem Vertrag durch Rechtsnachfolge ist mit Zustimmung der ASE möglich. Die ASE wird eine solche Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern. Erfolgt der Vertragseintritt während eines Abrechnungszeitraumes ohne Zwischenabrechnung, so haftet der bisherige Kunde und der neue Kunde zur gesamten Hand für die Verbindlichkeiten aus diesem Abrechnungszeitraum.


Widerrufsbelehrung:

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Autostrom Einert GmbH & Co. KG, Bautzner Landstraße 260, 01328 Dresden, Fax: 0351 50 1935 39, E-Mail: info@einert-gruppe.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Fax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir vonIhnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der
zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben),
unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.


Allgemeine Service-Informationen

Bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Stromlieferung über Ladestationen der ASE kann sich der Kunde im Zeitraum Mo. – Do. 8:00 bis 18:00 Uhr und Fr. 8:00 bis 16:30 Uhr an den Kundenservice wenden:

Autostrom Einert GmbH & Co. KG, Bautzner Landstraße 260, 01328 Dresden
E-Mail: info@einert-autostrom.de
Telefon: 0351 50 1935 30


Ihr Vertragspartner ist:

Autostrom Einert GmbH & Co. KG, Bautzner Landstraße 260, 01328 Dresden
Geschäftsführer: Jens Einert
Amtsgericht Dresden HRA 11344